10 Verkehrsverstöße, die man in Frankreich besser vermeidet
Obacht: In Frankreich kann man sich als Autofahrer oder Radler Strafen einfangen, die wir gar nicht kennen. Die Bußgelder sind gepfeffert, und manche flattern einem ins Haus, ohne dass man sich irgendeiner Schuld bewusst ist. Wie man unangenehme Überraschungen nach dem Urlaub vermeidet …
Ahnungslos in die Falle getappt
Schöne Bescherung nach den Ferien: ein Bußgeldbescheid, weil man im Ausland gegen eine völlig unbekannte Verkehrsregel verstoßen hat. In Frankreich muss man dafür noch nicht mal von der Polizei angehalten werden. Seit 2017 werden nämlich auch von Überwachungskameras aufgezeichnete Verkehrsverstöße geahndet. Vidéo-verbalisation nennt sich das. Über das Kfz.-Kennzeichen werden die Verkehrssünder ausfindig gemacht. Leider auch ausländische Touristen.
Rabatt bei zügiger Zahlung
Zum Trost: Die Geldbuße fällt niedriger aus, wenn man sie sofort (innerhalb von 3 Tagen) bezahlt. Dieser ermäßigte Tarif heißt amende minorée. In den nachfolgenden Beispielen gehen wir vom Normaltarif aus, der amende forfaitaire. Wer zu spät zahlt (mehr als 45 Tage nach Zahlungsfrist), erlebt sein blau-weiß-rotes Wunder: Das Bußgeld verdreifacht sich.
Französischer Super-Radar auf dem Vormarsch
Frankreich ist gerade dabei, 6.000 Radargeräte der neuesten Generation (la radar tourelle, der Touren-Radar) zu installieren, die 32 Autos auf 8 verschiedenen Fahrspuren zugleich kontrollieren können. Aufgrund einer hochauflösenden Kamera ist die Fehlermarge dieses Geräts minimal und die Wahrscheinlichkeit groß, ertappt zu werden. Diese neuen Radargeräte registrieren übrigens verschiedene Arten von Verkehrsverstößen, also nicht nur Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die gute Nachricht: Ende 2022 werden nur 1.200 von ihnen im Einsatz sein, und diese sind auf die unterschiedlichsten Regionen verteilt. Derzeit konzentrieren sie sich auf die Departements Eure, Lot-et-Garonne, Loiret, Bouches-du-Rhone, Gard und Hérault (7-11 Geräte pro Departement). Seht euch hier eine Karte mit der aktuellen geografischen Verteilung der Radargeräte an (Stand Sommer 2022).
10 Verkehrsverstöße, auf die man in Frankreich bedacht sein muss:
1. Fahren mit Kopfhörern (auch mit dem Fahrrad!) – 135 Euro Strafe
Telefonieren mit dem Handy, egal ob im Auto oder auf dem Rad, ist in Frankreich schon lange strafbar, doch seit 2015 gilt dies auch für die Benutzung von Kopf- und Ohrhörern zum Telefonieren oder Musikhören, und zwar für ALLE Fahrzeugführer.
2. Radaufstellstreifen vor der Ampel blockieren – 35 Euro Strafe
Wenn man mit dem Auto vor der roten Ampel auf dem Radaufstellstreifen (sas-vélo) zum Stehen kommt, begeht man einen Verstoß, der auch von Verkehrsüberwachsungskameras aufgezeichnet und mit einem Bußgeld belegt werden kann.
3. Kinder auf dem Rad ohne Helm – 135 Euro Strafe
Ganz neu im Bußgeldkatalog: Ab 22. März 2017 dürfen Kinder unter 12 Jahren nicht ohne Helm auf dem Fahrrad sitzen. Dabei ist es egal, ob sie selbst radeln oder auf dem Kindersitz befördert werden. Der erwachsene Begleiter kriegt die Strafe, die Kinder natürlich nicht … Bring ihnen also schon mal diesen Satz bei: „Je ne connais pas ce monsieur / cette dame“ 🙂
4. Ohne gelbe Sicherheitsweste im Auto unterwegs – 135 Euro Strafe
Seit 2008 ist das Mitführen eines Warndreiecks und einer reflektierenden Sicherheitsweste (eine für JEDEN Insassen!) in Frankreich Pflicht. Letztere muss man zur Hand haben, wenn man das Gefahrendreieck aufstellt (also Achtung: Mitführen im Kofferraum gilt nicht). Was den Atemtest im Auto betrifft, der oft als obligatorisch bezeichnet wird: Das stimmt nicht, diese Regel ist ein für alle Mal abgeschafft worden.
5. Fahren in einer französischen Umweltzone ohne Umweltplakette – 68 Euro Strafe
In Paris und mehreren anderen französischen Großstädten ist eine Umweltplakette heutzutage obligatorisch. Anhand der Nummer auf diesem Aufkleber (an Ihrer Windschutzscheibe) kann die französische Polizei erkennen, ob Ihr Auto zu bestimmten Zeiten in diesen Städten herumfahren oder parken darf. Seit Sommer 2019 sind alte Dieselloks auf der Ringstraße und in Paris sogar komplett verboten. Mehrere französische Departements haben ebenfalls Umweltzonen erklärt. Das Betreten solcher Zonen ohne Vignette oder mit einem zu umweltschädlichen Auto kann mit einer Geldstrafe belegt werden. Weitere Informationen über den sogenannten Crit’Air–Aufkleber.
6. Abends ohne Sicherheitsweste auf dem Rad erwischt – 35 Euro Strafe
Seit 2008 müssen Radfahrer in Frankreich nach Nachteinbruch außerhalb geschlossener Ortschaften eine reflektierende Sicherheitsweste tragen. Bei Dunkelheit absolut verboten (sogar in der Stadt): nebeneinander fahren!
7. In einem stillstehenden Auto am Straßenrand telefonieren – 135 Euro Bußgeld
Autofahrern, die in Frankreich mit ihrem Auto am Straßenrand anhalten, um einen Anruf anzunehmen oder eine Nachricht zu schreiben, riskieren in Zukunft eine Strafe in Höhe von 135 Euro. Es ist jedoch schon erlaubt, in einem Auto zu telefonieren, wenn man auf einem eingezeichneten Parkplatz an der Straße steht.
8. Im Beisein von Minderjährigen im Auto rauchen – 135 Euro Strafe
In Frankreich gilt ein Rauchverbot im Auto, wenn Kinder im Fahrzeug sitzen.
9. Auf Motorrad und Roller müssen Handschuhe getragen werden– 68 Euro Strafe
Ihr habt einen Motorroller gemietet und wollt eine Runde drehen? Bitte denkt daran, dass Fahrer und Beifahrer auf dem Motorrad oder Roller Handschuhe tragen müssen, die den europäischen Qualitätsanforderungen entsprechen.
10. Sich mit Flip-Flops ans Steuer setzen – 35 Euro Strafe
Zwar steht nicht wortwörtlich im Code de la Route (nationale Verkehrsregeln), dass das Autofahren mit Zehensandalen verboten und daher mit einem Bußgeld bestraft wird. Doch letztendlich läuft es genau darauf hinaus. Denn eine allgemeine Regel des französischen Verkehrsrechts besagt, dass ihr stets in der Lage sein müsst, alle für ein sicheres Fahren erforderlichen Handlungen vorzunehmen. Hält euch ein französischer Polizeibeamter an und ist der Meinung, dass eure Flip-Flops oder Stöckelschuhe genau gegen diese Regel verstoßen – dann habt ihr Pech gehabt!
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FERNER DAS ÜBLICHE:
Fahren ohne Gurt (135 €), Geschwindigkeitsüberschreitung (bis 20 km/h zwischen 68 € und 135 €), gefährliche Überholmanöver (135 €) oder Überfahren einer durchgezogenen Linie (135 €).
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Text: Nicky Bouwmeester, Copyrights frankrijk & frankreich webazines

Zu 5.: Schade, ich wollte dieses Jahr unbedingt mit meiner alten Diesellok über die Place de la Concorde brettern…
Immer noch machbar. In der Regel, die Luft ist im Sommer schlechter. Also der Rest des Jahres ist das Fahren in Paris mit der alten Diesellock immer möglich. Manchmal im Winter, wenn ein Hochdruck herrscht und viel geheizt wird, steht auch die Luft. Dann wiederum Einschräckungen. Aber wer will schon freiwillig nach Paris? Es ist eine andere Welt… Kommt ins Land, da gibt es nette Leute, gute Luft und schöne Landschaft.
Ich wollte meinem alten 2CV dieses Jahr seine Heimat zeigen und an die Cote Azur fahren. Ist das überhaupt noch sinnvoll oder machbar ohne eine Plakette? Oldtimer haben ja leider keine Ausnahmegenehmigung durch ein H Kennzeichen wie bei uns. Oder kann man das trotzdem riskieren?
Hallo Klaus, Oldtimer (die älter als 30 Jahre alt sind) sind von der Umweltplakette befreit, sofern sie ein französisches Nummernschild haben. In der Pariser Innenstadt sind Benzinautos aus der Zeit vor 1997 verboten. Aber: Die Umweltplakette kostet so wenig (4,51 €), dass es sich lohnt, diese zu bestellen.
Bon voyage!