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Corona und Skifahren in Frankreich

Wie bereiten sich die französischen Skigebiete auf eine Saison vor, die als corona-proof gelten soll? Welche Regeln erwarten euch in den Skiliften, Après-Ski-Bars und französischen AlpenHotels?

Letztes Update 14.03.2022

UPDATE vom 14.3. Seit heute ist der französische Corona-Pass für den Zugang zu Restaurants, Theatern und Museen nicht mehr notwendig. Auch die Maske müsst ihr fast nirgendwo mehr in Frankreich tragen. Ausnahme: der öffentliche Fernverkehr und Krankenhäuser.

Update vom 16.2.: Ab dem 28.2. muss in Innenräumen keine Maske mehr getragen werden, sofern der Corona-Pass vorgezeigt wurde (z. B. in Restaurants, Cafés, Museen und Kinos). In Außenbereichen ist die Maske nirgendwo in Frankreich mehr verpflichtend.

Weiterhin gibt es seit 16.2 diverse Lockerungen:
– In Bars und Cafés darf wieder im Stehen konsumiert werden (bisher musste man dafür einen Sitzplatz haben)
– Die Diskotheken sind wieder geöffnet .
– Es gibt keine Höchstgrenze mehr für Besucher von Veranstaltungen und Sportevents.
– Konzerte mit Stehplätzen sind wieder erlaubt.

Seit dem 24. Januar gilt die 2G-Regel (geimpft oder genesen) in Frankreich in Restaurants, Cafés, Kinos, Theatern, TGVs und Skiliften. Alle über 16-Jährigen brauchen einen gültigen Impfpass, den sog. „pass vaccinal“. Ein negatives Testergebnis ist damit nicht mehr ausreichend.

Ungeimpfte können diese 2G-Regel umgehen:  Sofern sie ihre erste Impfdosis erhalten haben, dürfen sie noch ein negatives Testergebnis als Zugangsbeweis (z. B. in der Gastronomie) vorlegen. Das ist solange möglich, bis sie ihre zweite Impfung erhalten haben (2. Dosis höchstens einen Monat später).

Corona-Maßnahmen in den französischen Skigebieten 

Viele Deutsche planen diesen Winter einen Skiurlaub in Frankreich. Denn der scheint – was die Corona-Regeln betrifft – in den französischen Alpen weniger kompliziert zu sein als beispielsweise in Österreich. Doch was genau müsst ihr beachten?

– Der Mundschutz in Skiliften is nicht mer verpflichtend (nur in der Warteschlange und in den Gondeln).

Der Corona-Pass (QR-Code) muss vorgezeigt werden, wenn man den Skilift nutzen möchte. Kontrolliert wird an der Kasse bzw. beim Abholen des Skipasses, während eines Skikurses durch den Skilehrer sowie bei diversen Liften, die Zugang zum Skigebiet geben. TIPP: Nehmt am besten auch eine ausgedruckte Kopie des QR-Codes mit, da die Handy-Batterien wegen der Kälte beim Skifahren schneller leerlaufen.

Das sind die bereits bekannten Regeln, an die sich auch Skifahrer halten müssen:

 Der Coronapass (QR-Code) muss in allen Restaurants/Bars und touristischen Unterkünften vorgezeigt werden. In Hotels und Urlaubs-Unterkünften findet die Kontrolle nur am Beginn des Urlaubs statt. Appartements und B&B’s ohne Gemeinschaftsräume müssen nicht nach dem Corona-Pass fragen.

Mund-Nasenschutz ist in allen Geschäften verpflichtend (für Personen über 12 Jahre).

Die Maske muss im Skibus und in anderen öffentlichen Verkehrsmitteln, einschließlich Taxis, getragen werden (für Personen über 6 Jahre).  

WEITERE CORONA-INFOS & SKIFAHREN

Lest euch auch unser allgemeines Corona-Update Frankreich (Reiseempfehlungen und Einreiseregeln) durch sowie diesen Artikel über praktische Corona-Regeln in Frankreich (über Sperrstunden und Maskenpflicht).

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Die Corona-Situation in Frankreich – UPDATE

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